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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BiologoN GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BiologoN GmbH

1. Geltung der AGB
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern keine andere Dauer schriftlich vereinbart wird.
Werden an uns Angebote gerichtet, ist der Anbietende daran 30 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
Mangels anderer Vereinbarung sind an uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge verbindlich und kostenlos.

3. Schutz von Unterlagen
Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zuverfügungstellung einschließlich des auch nur Auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung usw.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung durch den Kunden hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug in bar oder durch für uns kostenfreie Überweisung an uns zu erfolgen.
Die Gabe von Schecks, die unserer vorherigen Zustimmung bedarf, gilt erst mit deren vollständiger Einlösung als Erfüllung.

6. Transport – Gefahrtragung – Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Genußstraße 1, AT-6395 Hochfilzen.
Die Kosten der Zustellung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden.
Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird

8. Liefer – und Annahmeverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt,- entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, - oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 50% des Rechnungsbetrages als vereinbart

9. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetztes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Schadenersatz
Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt und schriftlich festgehalten.

11. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

12. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13. Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

14. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

15. Rechtswahl
Es gilt österreichisches, materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

16. Gerichtsstandsvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtstand des Vertragspartners zu klagen.

17. Schiedsgerichtsvereinbarung
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

18. Mediation
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich dessen Wirksamkeit, werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg oder ist vor Ablauf der 30 Tage schon ersichtlich, dass eine Lösung im Verhandlungsweg nicht erreicht werden kann, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt im Rahmen einer Mediation zu lösen.

19. Rechtsnachfolgeklausel
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gem § 39 UGB begrenzt ist.

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